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TI-Umstellung: Frist für eHBA bis Mitte 2026 verlängert

 |  Aktuelles vom Verband
Grafik von vectorjuice / freepik.
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Die gematik hat die Gültigkeit elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Damit greift sie eine Forderung auf, die aus den Praxen schon seit Monaten lautstark geäußert wurde. Der bisherige Zeitplan für die Umstellung auf ECC-Verschlüsselung war weder technisch noch organisatorisch umsetzbar. 

Lieferengpässe, Produktionsverzögerungen und eine reichlich späte Kommunikation hatten viele Praxen vor unlösbare Herausforderungen gestellt. Allein bundesweit sind noch rund 30.000 ältere eHBA im Einsatz. Ein stockender Austausch bis Jahresende hätte vielerorts die Versorgung gefährdet. Die jetzt beschlossene Fristverlängerung ist daher nicht nur vernünftig, sondern überfällig.

„Das Zurückrudern der gematik macht deutlich, wie wichtig eine realitätsnahe Planung bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist“, ordnet Dr. Kristina Spöhrer den Vorgang ein. Sie ist stellvertretende Landesvorsitzende im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen und Sprecherin des Forum Digitales. „Dass die gematik nun kurzfristig nachjustiert, zeigt: Unsere Kritik war absolut berechtigt und findet Gehör – aber leider wieder mal viel zu spät. Vorausschauende Planung und sinnvolle Übergangsfristen hätten uns Praxen viel Stress erspart.“

Achtung: Nicht alle Fristen wurden angepasst!

Unverändert bleibt die Vorgabe zum Konnektorentausch. Entsprechende Geräte müssen weiterhin spätestens bis zum 31. Dezember 2025 ersetzt werden. Hier ist keine Verlängerung vorgesehen.

Auch bei SMC-B und gSMC-KT sind Fristverlängerungen angekündigt, konkrete Details hierzu folgen noch über die KVN. Wichtig für die Planung: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen neue Karten nur noch mit ECC-Technologie ausgegeben werden, unabhängig von der verlängerten Nutzbarkeit der bisherigen eHBA.

 

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