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Hausärztliche Praxisassistenz

Ihr Praxisteam arbeitet am Limit und Sie finden keine geeigneten Fachkräfte? In manchen Fällen kann ein Blick über den Tellerrand eine Möglichkeit sein, wenigstens für ein bisschen Entlastung zu sorgen.

Quereinstieg als Hausärztliche Praxisassistenz

Stockbild Praxisassistentin FreepikUm unsere Mitglieder auch bei der Suche und Anstellung von fachfremdem Personal zu unterstützen, hat die AG MFA im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen das Fortbildungsangebot zu „Hausärztlichen Praxisassistenz“ in Kooperation mit dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) entwickelt. Es ist vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zertifiziert. Dadurch ist die Maßnahme in der Regel förderfähig (Arbeitgeberservice, Bildungsgutschein etc.) und es besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur zu Beginn des Anstellungsverhältnisses das Gehalt (teilweise) übernimmt.

Worum geht es?

Die Schulung soll den Einstieg von fachfremden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Entlastung für die vorhandenen, stark belasteten medizinischen Fachkräfte erleichtern. Es soll diese nicht ersetzen! Insbesondere die Praxisorganisation steht im Fokus der vierwöchigen Fortbildung. Sie findet halbtags online statt, sodass interessierte Bewerberinnen und Bewerber bei einer Vollzeitstelle zeitgleich in der Praxis eingearbeitet werden können.

Sie haben weitere Fragen?

Mitglieder loggen sich auf unserer Homepage ein (siehe den Button oben rechts „Login“) und erhalten Zugriff auf weitere Infos und FAQ im unteren Bereich auf dieser Seite oder im Mitgliederbereich.


FAQ zur „Hausärztlichen Praxisassistenz“

Alle folgenden Angaben ohne Gewähr.

Welche Inhalte werden bei der Fortbildung zur hausärztlichen Praxisassistenz behandelt?

Es werden folgende Themen behandelt:

  • Grundlagen des Gesundheitswesens
    • Versorgungsformen: Ambulant vs. Stationär
    • Hausärztliche Grundleistung in der Arztpraxis
  • Patientenverwaltung und -kommunikation:
    • Die Patientenakte vorbereiten und verwalten
    • Datenverarbeitung in der Arztpraxis
    • Kommunikation und Telekommunikation in der Arztpraxis
    • Empfang und Rezeption
    • Formularwesen und Dokumentation
    • Der Arztbesuch und Umgang mit Patienten
  • Rechtliche und Versicherungsaspekte
    • Grundlagen der Sozialversicherungen
    • Gesetzliche / Private Krankenversicherung
  • Organisation und Praxismanagement
    • Praxisorganisation und Ablaufplanung
    • Patientenempfang und -begleitung
    • Notfallmanagement in der Arztpraxis
    • Hygiene und Infektionsschutz in der Praxis

Hygiene bei der Wundversorgung

Wer darf an der Fortbildungsmaßnahme teilnehmen, welche Voraussetzungen gibt es?

Interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit einem administrativen und organisatorischen Geschick und der Motivation sollen einen erleichterten Einstieg in die Praxisteams der Hausärztinnen und Hausärzte erlangen. Sprachvoraussetzung ist B2 des Europäischen Referenzrahmens. Eine EDV-Affinität wird vorausgesetzt.

Müssen Teilnehmende immer gänzlich fachfremd sein? Was ist z.B. mit ausgebildetem Pflegepersonal? Dürfte diese Bewerberin ebenfalls teilnehmen?

Nein, ausgeschlossen werden keine beruflichen Vorerfahrungen. Sollte fachbezogene Expertise vorliegen, werden diese selbstverständlich positiv gewertet und den Einstieg begünstigen. Es stellt sich aber die Frage, ob diese nicht auch als regulären Fachkräfte eingestellt werden könnten.

Kann meine Praxis einfach selbst Interessenten schicken? Wie und wo melde ich jemanden für die Fortbildung an?

Ja! Sollte es bereits Personal in der Praxis geben, das an der Qualifizierung teilnehmen soll, wenden Sie sich gern an folgenden Kontakt beim Bildungswerk:

Heike Kittner
Tel.: 05371 /58896-10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Auch bereits angestellte Mitarbeiter/innen werden zu den gleichen Konditionen wie neu eingestellte Mitarbeiter/innen gefördert. Für diesen Fall informiert das Bildungswerk über die richtige Kontaktaufnahme beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit sowie das Antragsverfahren. Antragsstellung und Abwicklung laufen dann entsprechend über den Arbeitgeberservice der Agentur.

Wie lange dauert die Fortbildung in der Regel und gibt es alternative Zeitpläne?

Die Schulung dauert in der Regel vier Wochen mit fünf Schulungstagen die Woche (Mo.-Fr.) à 4,5 Zeitstunden pro Tag. Sollte sich für folgende Durchführungen ein anderes Modell als geeigneter erweisen, so kann dies angepasst werden. Jedoch muss der Gesamtstundenumfang aufgrund der Förderbedingungen der Agentur für Arbeit erhalten bleiben.

Gibt es bestimmte Qualifikationen oder Zertifikate, die am Ende der Fortbildung erworben werden?

Jeder Teilnehmende bekommt zum Abschluss eine Trägerinterne Bescheinigung sowie ein Zertifikat des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Niedersachsen.

Was bringt mir das Zertifikat im Vergleich dazu, wenn ich selbst Fachfremde einarbeite?

Neben der Ersparnis der notwendigen Einarbeitungszeit erhalten sie die Möglichkeit, ohne großen Rekrutierungsaufwand an motiviertes und ausgebildetes Personal zu gelangen. Durch das Qualifizierungsangebot ist zudem die Scheu des Quereinstieges für Interessierte um ein Vielfaches geringer.

Welche Lehrmethoden und Lernmaterialien werden in dieser Fortbildung eingesetzt?

Neben den fachlichen Inhalten, die über Impulsvorträge, Übungsaufgaben und Selbstlerneinheiten abgebildet werden, gibt es insbesondere Gruppenarbeiten zu Themen der Kundengesprächsführung und Konfliktbewältigung in Stresssituationen.

Welche Kompetenzen und Fähigkeiten stehen bei der Schulung im Vordergrund? Wo liegt der Fokus?

Der Fokus liegt in der Organisation eines Praxisalltags, der Bewältigung administrativer Aufgaben und dem professionellen Umgang mit Patienten.

Wie werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Fortbildung beurteilt oder evaluiert? Gibt es eine Prüfung?

Es wird im Rahmen der Schulung keine Abschlussprüfung geben, jedoch werden fachliche Themen zum Abschluss eines Schulungstages durch die Teilnehmenden reflektiert und Sozialkompetenzen durch Gruppenübungen und Rollenspiele vertieft.

Welche Kosten kommen auf mich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu, und welche Finanzierungsmöglichkeiten oder Kostenbeteiligungen gibt es?

Bei der Einstellung einer Interessentin oder eines Interessenten erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit zu Beginn der Qualifizierung die gesamten Qualifizierungskosten und 75% der anfallenden Lohnkosten, sofern Sie weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen. Bei einer Mitarbeitendenzahl über zehn, werden Ihnen noch 50% der Weiterbildungskosten (526,40€) und 50% der Gehaltskosten erstattet.

Wie und wo wären die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Anschluss in der Hausarztpraxis üblicherweise einsetzbar?

In der Regel am Empfang zur Aufnahme der Patientinnen und Patienten oder zur Vorbereitung der Behandlungsräume. Individualvereinbarungen und Einsatzgebiet obliegen natürlich der verantwortlichen Hausärztin oder dem verantwortlichen Hausarzt.

Was passiert, wenn ich nach einiger Zeit merke, dass der Kandidat oder die Kandidatin doch nicht für meine Praxis geeignet ist und ich eine Entlassung in Betracht ziehe?

Der/die Mitarbeiter/in unterliegt den gleichen arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, wie jeder andere Arbeitnehmende in Ihrer Praxis auch. Üblich ist eine Probezeit, in der Sonderkündigungsrechte bestehen.

Gibt es Regeln oder Fristen zum Probearbeiten?

Hier gibt es ggf. Vorgaben der betreffenden Agentur für Arbeit, die jedoch im Vorfeld mit dem Arbeitgeberservice geklärt werden können.

Bilder & Grafiken: Freepik.com, BNW