Vorsicht bei Nutzung von „Google Fonts“ auf Praxishomepage
Derzeit häufen sich Fälle, in denen Websitebetreiber wegen einer vermeintlich unsachgemäßen Nutzung von „Google Fonts“ eine Abmahnung erhalten. Oft sind die Anschreiben verbunden mit der Aufforderung zur Unterlassung oder Zahlung von Schadensersatz. Das kann auch praktische Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Betrieb einer Praxishomepage haben.
Bei den aktuell im Umlauf befindlichen Abmahn-Schreiben wird auf eine Entscheidung des Landgerichts München (20.01.2022) verwiesen, in der die Rechtswidrigkeit einer Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt wird.
Was sind „Google Fonts“?
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