Bürokratie-Radar
Unser Bürokratie-Radar listet allerlei bürokratischen Wildwuchs auf, der Hausarztpraxen aktuell belastet und Zeit sowie Ressourcen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten frisst.
Welche bürokratischen Hürden gibt es, wie beeinträchtigen sie die Arbeit in den Praxen, welche Lösungen gibt es und wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Dies alles erfassen wir in folgendem Abschnitt.
+++ Sie sind Verbandsmitglied und haben ein noch nicht erfasstes Problem überbordender Bürokratie inklusive einer Lösungsidee für uns? Nutzen Sie das untenstehende Formular und füttern Sie unser Bürokratie-Radar! +++
Problem
Neue Gesetze im Gesundheitswesen erschaffen oft neue Bürokratie und damit Mehrbelastung in den Praxen.
Vorschlag
BüFog einführen! [Siehe Beschluss der Bundesdelegierten auf Initiative aus Niedersachsen]
Verantwortlich
Gesetzgeber in Bund und Ländern
Sachstand
Lösung in Landes- und Bundespolitik platziert (Dezember 2023), viel Zuspruch, warten auf konkrete Gesetze.
Weitere Maßnahmen verbandsseitig in Planung (Februar 2024)
Problem
Ressourcen- und Dokumentationsaufwand in Praxen und bei Verwaltungen bei marginalen Regressforderungen bei der Arzneitmittelverordnung (teils unter einem Euro) ist höher als die in Frage stehende Summe.
Vorschlag
Bagatellgrenzen in Höhe von 500 Euro einführen!
Verantwortlich
GBA, KBV, Krankenkassen, Gesetzgeber
Sachstand
Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat Bagatellgrenze von 300 Euro zugesagt (Januar 2024).
Konkrete Ausgestaltung offen.
Problem
Ressourcen- und Dokumentationsaufwand in Praxen und bei Verwaltungen für die teils marginale Korrektur des Honorars.
Vorschlag
Bagatellgrenzen in Höhe von 500 Euro einführen!
Verantwortlich
GBA, KBV, Krankenkassen, Gesetzgeber
Sachstand
Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat Bagatellgrenze von 300 Euro zugesagt (Januar 2024).
Konkrete Ausgestaltung offen.
Problem
Ressourcen- und Dokumentationsaufwand in Praxen und bei Verwaltungen bei marginalen Regressforderungen oft höher als die in Frage stehende Summe.
Vorschlag
Bagatellgrenzen in Höhe von 500 Euro einführen!
Verantwortlich
GBA, KBV, Krankenkassen, Gesetzgeber
Sachstand
Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat Bagatellgrenze von 300 Euro zugesagt (Januar 2024).
Konkrete Ausgestaltung offen.