So wählen Sie Ihre hausärztlichen Anliegen!*
Vom 27. November bis 11. Dezember 2025 wählen die Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen ihre neue Kammerversammlung. Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt. Damit Sie sich gut zurechtfinden, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Auf einen Blick
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in das Wählerverzeichnis der ÄKN eingetragen sind. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie überwiegend arbeiten – oder, falls Sie nicht mehr tätig sind, Ihr Wohnsitz.
Die Kammerwahl ist eine reine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten bekommen ihre Unterlagen automatisch per Post zugeschickt und senden den ausgefüllten Wahlbrief an die ÄKN zurück. Die Rücksendung ist kostenlos und erfolgt in einem den Unterlagen beiliegenden Rücksendeumschlag.
Jedes Kammermitglied hat bis zu drei Stimmen. Wir empfehlen, diese entweder alle drei eine unserer Hausärztinnen- und Hausärztelisten zu geben oder die drei Stimmen auf einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten auf unserer Liste zu vereinen.
Unsere Hausärztinnen- und Hausärztelisten wurden alle vom ÄKN-Wahlausschluss zugelassen. In jedem Wahlkreis tritt mindestens eine Hausärztinnen- und Hausärzteliste an!
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge (Listen) auf dem ÄKN-Stimmzettel wurde vom ÄKN-Wahlausschuss per Losverfahren zufällig festgelegt.
Die Kandidierenden selbst sind auf unseren Listen in einer selbst gewählten Reihenfolge aufgeführt. Spitzenkandidierende stehen auf Position 1 ganz oben auf der Liste.
Mit Ausnahme der "Liste GEMEINSAM stark" im Wahlkreis Braunschweig finden Sie unsere hausärztlichen Kandidierenden ausschließlich auf den "Hausärztinnen- und Hausärztelisten" mit unterschiedlicher Endung je nach Bezirk. Nur sie vertreten unsere hausärztlichen Interessen.
Die Briefwahl läuft vom 27. November bis 11. Dezember 2025, 18:00 Uhr.
Unser Appell an Sie: Unterstützen Sie Ihre hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Bezirk! Nutzen Sie Ihre Stimmen und setzen Sie Ihre drei Kreuze auf einer unserer Hausärztinnen- und Hausärztelisten.
Wahlordnung
Die aktuelle Wahlordnung für die Wahlen zur Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen finden Sie hier.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Briefwahl
1. Post öffnen
Sie erhalten die Wahlunterlagen automatisch von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Enthalten sind:
- Stimmzettel
- Wahlausweis
- ein innerer Wahlumschlag
- ein äußerer Wahlumschlag
2. Stimmen vergeben
Sie haben drei Stimmen. Um Ihre hausärztlichen Interessen zu wahren, empfehlen wir, alle drei einer Hausärztinnen- und Hausärzteliste zu geben.
Machen Sie dazu Ihre drei Kreuze auf einer Hausärztinnen- und Hausärzteliste Ihres Bezirkes oder vereinen Sie alle 3 Stimmen auf einer Person auf der Liste. Achten Sie darauf, nicht mehr als drei Kreuze zu vergeben!
3. Stimmzettel einpacken
Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den beigelegten „inneren Briefumschlag“ und verschließen Sie diesen. Er darf keine Kennzeichen tragen, die Rückschlüsse auf die Wählerin oder den Wähler zulassen.
4. Wahlausweis beilegen
Den verschlossenen inneren Umschlag und den unterschriebenen Wahlausweis legen Sie zusammen in den „äußeren Briefumschlag“. Dieser ist adressiert „An den Wahlleiter – Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen“.
5. Wahlbrief abschicken
Der Wahlbrief muss spätestens am 11. Dezember 2025 um 18:00 Uhr bei der Wahlleitung der Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, eingegangen sein.
6. Stimmenauszählung
Nach Ende der Wahlzeit werden alle Stimmen öffentlich ausgezählt. Das Ergebnis wird voraussichtlich Mitte Dezember bekanntgegeben.
*Alle Angaben ohne Gewähr. Es gilt die Wahlordnung der Ärztekammer Niedersachsen. Fragen zur Wahl richten Sie bitte an die Wahlleitung der ÄKN, Referat Meldewesen/Kammerwahl 2025, Berliner Allee 20, 30175 Hannover; E-Mail:

