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Arzneimittelabgabe in Hausarztpraxen ermöglichen!

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Foto: Dragana_Gordic on magnific.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen begrüßt den jüngsten Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zur Sicherung der Arzneimittelversorgung ausdrücklich. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Arztpraxen künftig Medikamente direkt an Patientinnen und Patienten abgeben können. Anlass sind zunehmende Lieferengpässe bei Arzneimitteln sowie die seit Jahren rückläufige Zahl von Apothekenstandorten.

„Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Daseinsvorsorge. Besonders ältere, chronisch kranke oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen spüren bereits heute die Folgen der schwindenden Apothekeninfrastruktur“, erklärt Dr. Matthias Berndt, Landesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Niedersachsen. „Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Deshalb brauchen wir pragmatische Lösungen wie die Möglichkeit, Medikamente künftig direkt in Hausarztpraxen vorzuhalten und auszugeben.“

Nach Angaben der KVN ist die Zahl der Apotheken bundesweit seit dem Jahr 2000 von rund 21.500 auf etwa 16.800 Standorte zurückgegangen. Gleichzeitig verändert sich das Geschäftsmodell vieler Apotheken zunehmend. Online-Anbieter gewinnen Marktanteile, während vor Ort insbesondere größere Apotheken-Ketten neue Geschäftsfelder außerhalb der klassischen Arzneimittelversorgung erschließen, wie den Verkauf von Kosmetikartikeln oder Vitaminpillen.

Kritisch bewertet der Verband vor diesem Hintergrund die Ausweitung zusätzlicher Leistungen außerhalb der hausärztlich koordinierten Versorgung. Während die Bundesregierung einerseits ein Ende der Zersplitterung der Versorgung und ein verbindliches Primärarztsystem sowie eine bessere Patientensteuerung ankündigt, entstünden zugleich durch Berliner-Lobbyismus immer neue Parallelstrukturen. „Wer die Versorgung künftig stärker über die Hausarztpraxis koordinieren will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Zugangswege schaffen, die genau diese Steuerung umgehen“, sagt Dr. Berndt. „Das führt nicht zu mehr Effizienz, sondern zu einer weiteren Zersplitterung der Versorgung und vor allen Dingen zusätzliche unnötige Kosten.“

Besonders kritisch bewertet der Verband neue Angebote vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. „Natürlich muss die Arzneimittelversorgung gesichert werden“, betont Dr. Berndt. „Wir müssen jedoch klar zwischen tatsächlichen Versorgungsproblemen und kostenintensiven Zusatzangeboten unterscheiden. Einen erkennbaren Mangel bei der Ausstellung von Rezepten gibt es nicht. Wer ein Rezept benötigt, kann sich an seine Hausarztpraxis wenden. Zusätzliche telemedizinische Terminals in Apotheken, allein für deren Nutzung der Apotheker eine Vergütung von 30 Euro je ‚Kunde‘ erhält und ein anonymer Tele-Arzt für 30 Sekunden Rezeptausstellung mit rund 30 Euro belohnt wird, verschwenden Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ohne ein einziges bestehendes Versorgungsproblem zu lösen.“

Die Hausarztpraxis übernehme bereits heute die zentrale Koordinierungsfunktion im Gesundheitswesen. Hausärztinnen und Hausärzte kennen die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten, priorisieren Behandlungen, koordinieren Facharztkontakte und stellen die Kontinuität der Versorgung sicher.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen unterstützt deshalb den Vorstoß der KVN ausdrücklich und fordert die Politik auf, die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig abzusichern. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes auch die Möglichkeit für Praxen, Medikamente unbürokratisch direkt an Patientinnen und Patienten abzugeben.

„Die Ärzteschaft ist sowieso vollständig medizinisch und wirtschaftlich sowie haftungsrechtlich und juristisch für die Verordnung von Medikamenten verantwortlich. Da gibt es keinen logischen Grund, warum man bei einer Lungenentzündung das Medikament nicht direkt aus dem Schrank abgeben darf“, so die Einschätzung von Dr. Berndt.

Pharmazeutische Dienstleistung

Honorar (Netto)

Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren Telemedizin

30,00 €

Assistierte Videosprechstunde

30,00 €

Ersteinschätzungsverfahren Telemedizin + Videosprechstunde

30,00 €

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

11,20 €

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

20,00 €

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

90,00 €

pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

·       Folgegespräch

90,00 €

17,55 €

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

·       Folgegespräch

90,00 €

17,55 €

Die Tabelle basiert auf dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in der Fassung vom 1. Januar 2025 (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraege/apotheken/2025-03-03_RV_Apotheken_nach_129_Abs._2_SGB_V_Stand_01.01.2025_barrierefrei.pdf)

sowie auf dem Abrechnungsleitfaden für die assistierte Telemedizin des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ehealth/aTM/260604_aTM_Arbeitsmaterial_Abrechnungsleitfaden.pdf)

Weitere Quellen:
ABDA, https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/vertrag-und-abrechnung
Pharmazeutische Zeitung,
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/30-euro-fuer-assistierte-telemedizin-165104

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