Erfolg für die hausärztliche Versorgung: Entbudgetierung beschlossen!
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen nun auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung! Doch unsere Arbeit geht weiter. Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung genau zu begleiten und offene Fragen zu klären – insbesondere zur neuen Vorhaltepauschale.
Welche Leistungen werden entbudgetiert?
Alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen nach Kapitel 3 des EBM sowie Hausbesuche. Diese machen rund 90 % der Honorare in Hausarztpraxen aus. Andere Leistungen, wie psychosomatische Grundversorgung oder Ultraschalluntersuchungen, bleiben vorerst budgetiert.
Mit der Entbudgetierung entfallen mengenbegrenzende und honorarmindernde Regelungen für wesentliche hausärztliche Leistungen. Das bedeutet für uns in Niedersachsen:
- Das Q3/24 hat deutlich gemacht, dass auch für uns in Niedersachsen die Entbudgetierung essenziell notwendig ist, da im Regelleistungsvolumen bei vielen Kolleginnen und Kollegen inzwischen um 10 Prozent gekürzt werden.
- Nach ersten Schätzungen ergeben sich pro Jahr 30 bis 40 Millionen Euro zusätzlich für die Hausärztinnen und Hausärzte in Niedersachsen.
- Bei der Struktur- und Chronikerpauschale teilen wir die Vorsicht des Bundesverbandes, sehen unterm Strich aber mehr Chancen als Risiken für normalversorgende Hausarztpraxen. Gerade auch im Hinblick auf die 4-3-2-1-Regelung bei Chronikern und die Zunahme von rosinenpickenden telemedizinischen Rezeptanbietern.
Offene Fragen und nächste Schritte
Trotz des Erfolgs gibt es noch offene Punkte, die wir genau im Blick behalten:
- Vorhaltepauschale: Die geplante Umstellung der GOP 03040 soll klassische hausärztliche Praxen besser absichern. Die Details zur Berechnung und den Voraussetzungen werden aktuell noch ausgearbeitet. Hier setzen wir uns für eine praxisgerechte Lösung ein!
- Umsetzung der Abrechnung: Die Selbstverwaltung muss nun die genauen Abrechnungsmodalitäten festlegen. Hier werden wir sicherstellen, dass die Regelungen praxistauglich sind.
- Langfristige Auswirkungen: Wir werden aufmerksam verfolgen, wie sich die Reform in der Praxis bewährt und gegebenenfalls Nachbesserungen fordern.
Unser Einsatz geht weiter! Diese Reform ist ein großer Erfolg – aber unsere Arbeit hört hier nicht auf. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen wird sich gemeinsam mit dem Bundesverband weiterhin für eine starke hausärztliche Versorgung einsetzen und die Umsetzung der Entbudgetierung eng begleiten!

