GKV-Spargesetzentwurf gefährdet die Vereinbarung zur Primärversorgung im Koalitionsvertrag
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen kritisieren den Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz deutlich. Insbesondere die vorgesehene teilweise Aufhebung der vor sechs Monaten eingeführten Entbudgetierung sowie die Abstaffelung der Vergütung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird als fachlich nicht nachvollziehbar und versorgungspolitisch kontraproduktiv bewertet.
Die geplanten Maßnahmen seien weder Teil der Empfehlungen der GKV-Finanzkommission noch geeignet, die strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu lösen. Vielmehr drohten sie, bewährte Versorgungsstrukturen gezielt zu schwächen.
„Eine gesetzlich festgeschriebene Abstaffelung der Vergütung sowohl in der Regelversorgung als auch in der HZV setzt einen massiven Fehlanreiz: Erfolgreiche Programme werden bestraft, anstatt gestärkt zu werden“, erklärt Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN. „Im Ergebnis bedeutet die Regelung: Je mehr Patienten eine Hausarztpraxis versorgt, desto geringer wird die Vergütung pro Fall. Das trifft gerade diejenigen Praxen, die im Flächenland Niedersachsen mit hohem Engagement eine große Zahl von Patienten wohnortnah versorgen. Ein solches System kann nicht im Interesse einer leistungsfähigen und qualitativ hochwertigen Primärversorgung sein.“
Mit Blick auf die geplanten Einsparmaßnahmen kritisiert Schmidt zudem das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums: „Die vorgesehenen Eingriffe in die hausärztliche Versorgung entsprechen nicht den Empfehlungen der Finanzkommission. Statt gezielter Reformen werden hier mit der Sense zentrale Versorgungsstrukturen geschwächt.“
Dr. Matthias Berndt, Landesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Niedersachsen, sieht in dem Gesetzentwurf einen grundlegenden politischen Widerspruch: „Wenn eine Expertenkommission beauftragt wird, Vorschläge für die Stabilisierung der GKV-Finanzen zu erarbeiten, und das Bundesgesundheitsministerium im Gesetzentwurf Maßnahmen im hausärztlichen Bereich vorsieht, die ausdrücklich nicht den Empfehlungen dieser Kommission entsprechen, stellt das die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens infrage“, so Berndt. „Wer zudem im Koalitionsvertrag ein dringend benötigtes Primärarztsystem ankündigt, darf nicht gleichzeitig die finanzielle Grundlage der Primärversorgung schwächen. Genau das passiert hier!“
Es sei „nicht nachvollziehbar, dass das Bundesgesundheitsministerium undifferenziert mit seinen Sparvorschlägen auch die HZV trifft – also genau das Modell, das das geplante Primärarztsystem bereits heute erfolgreich und freiwillig umsetzt. Damit werden notwendige Strukturreformen blockiert, bevor sie überhaupt richtig gestartet sind“, so Berndt.
Gemeinsam weisen Thorsten Schmidt und Dr. Matthias Berndt auf die wissenschaftlich belegten Effekte einer Auswertung der AOK Niedersachsen zur HZV hin: „Es ist erwiesen, dass die HZV die Versorgung der Patientinnen und Patienten insbesondere im Bereich der Prävention nachweislich verbessert. Die Wahrscheinlichkeit, eine Darmkrebsvorsorge in Anspruch zu nehmen, ist bei HZV-Teilnehmenden um 28 Prozent höher; bei Impfungen steigt die Wahrscheinlichkeit der Grippeschutzinanspruchnahme bei über 60-Jährigen um 36 Prozent.“
Darüber hinaus zeige sich ein klarer Effekt auf Versorgungsqualität und Effizienz, da vermeidbare Krankenhausaufenthalte reduziert und das Schlaganfallrisiko messbar gesenkt würden. „Das ist genau die Art von evidenzbasierter strukturwirksamer Versorgung, die wir im Gesundheitssystem brauchen“, so Thorsten Schmidt. Hausarzt Dr. Berndt ergänzt: „Nur eine ausreichend finanzierte primärärztliche Versorgung verhindert die aktuell stattfindende gleichzeitige Über-, Unter- und Fehlversorgung. Sie entlastet das gesamte Gesundheitssystem und spart damit Kosten!“
KVN und Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, insbesondere die geplanten Eingriffe in die HZV zurückzunehmen. „Wenn ein Primärarztsystem politisch gewollt ist, müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden“, betonen Schmidt und Dr. Berndt. Statt Kürzungen brauche es gezielte Investitionen in funktionierende Strukturen: „Die HZV ist ein erprobtes und wirksames Modell für eine koordinierte, wohnortnahe Versorgung. Wer diese Strukturen schwächt, gefährdet nicht nur einzelne Praxen, sondern die Versorgung insgesamt im Flächenland Niedersachsen.“


